Herzlich Willkommen
Die UN-Konvention stellt klar: Gesellschaftliche Teilhabe ist ein Menschenrecht, das ohne Einschränkungen auch für behinderte Menschen gilt. Die UN-Konvention erfasst sämtliche Lebensbereiche, von der Arbeit über Bildung, Gesundheit und Pflege, persönliche Mobilität, Fragen des Bauens und Wohnens bis hin zur politischen Teilhabe. Zentraler Leitgedanke bei der Umsetzung der Konvention ist das Prinzip der Inklusion, wonach Menschen mit Behinderungen von Anfang an und in allen Lebensbereichen an der Gesellschaft teilhaben sollen.
Lassen Sie sich kompetent beratenUnabhängig von Art und Schwere der Behinderung ermöglichen wir Ihnen eine weitgehende eigenständige Lebensführung, soziale Eingliederung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu eröffnen und zu erhalten.
Ambulante Komplexleistungen
Wir bieten unsere
ambulanten Komplexleistungen
für 7 Tage in der Woche an
Ziel des Dienstes ist, insbesondere durch unterstützende Hilfestellung das Schulkind schrittweise zu mehr Selbstständigkeit zu führen, sodass es im Laufe seines Schullebens ohne zusätzliche Hilfe erfolgreich seinen Schulalltag meistern kann.